Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Pflegeversicherung

Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Pflegeversicherung

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Pflegeversicherung

Als Anwalt für die Pflegeversicherung stehe ich Ihnen für Ihr Anliegen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie daher nicht, von der Möglichkeit der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber der Pflegeversicherung durch einen Anwalt gebrauch zu machen. So können Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Bedürfnisse fachkundig und kompetent nach einer Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Pflegeversicherung durchgesetzt werden.

Anwalt für die Pflegeversicherung anrufen

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Anwalt für die Pflegeversicherung jetzt anrufen

Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.

Gerne berate ich Sie als Anwalt für die Pflegeversicherung zum Beispiel bei Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad, Ihrem Widerspruch wegen der Ablehnung eines Pflegerads oder wenn Sie Klage gegen die Pflegeversicherung einlegen wollen – um nur eine wenige Fälle im Pflegerecht zu nennen.

Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.

Gerne berate ich Sie als Anwalt für die Pflegeversicherung zum Beispiel bei Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad, Ihrem Widerspruch wegen der Ablehnung eines Pflegerads oder wenn Sie Klage gegen die Pflegeversicherung einlegen wollen – um nur eine wenige Fälle im Pflegerecht zu nennen.

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Rückruf durch Anwalt für die Pflegeversicherung

Rückruf durch Anwalt für die Pflegeversicherung

Rückruf durch Anwalt für die Pflegeversicherung

Zur ersten Kontaktaufnahme per Telefon können Sie gerne hier einen Termin und Ihre Telefonnummer angeben. Es erfolgt dann durch mich ein Anruf am angegebenen Termin. Dies erleichert die erste Schilderung Ihres Anliegens im Pflegerecht am Telefon und ggf. kann dann ein Termin vor Ort in der Kanzlei oder online vereinbart werden.

12 + 10 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Rückruf durch Anwalt für die Pflegeversicherung

Rückruf durch Anwalt für die Pflegeversicherung

Zur ersten Kontaktaufnahme per Telefon können Sie gerne hier einen Termin und Ihre Telefonnummer angeben. Es erfolgt dann durch mich ein Anruf am angegebenen Termin. Dies erleichert die erste Schilderung Ihres Anliegens im Pflegerecht am Telefon und ggf. kann dann ein Termin vor Ort in der Kanzlei oder online vereinbart werden.

15 + 8 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.