Anwalt für die Pflegeversicherung

Jendrik Gundlach – Anwalt für die Pflegeversicherung
Willkommen bei der Kanzlei für Sozialrecht von Rechtsanwalt Jendrik Gundlach in Berlin-Steglitz. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf Fälle des gesetzlichen Pflegerechts im Sozialrecht (SGB XI). Von der Beratung über den Widerspruch bis zur Klage stehe ich Ihnen als Anwalt für die Pflegeversicherung gerne jederzeit zur Seite.
Fallbeispiele eines Anwalts für die Pflegeversicherung

Die verschiedenen Fälle im Pflegerecht
Meine Kanzlei beschäftigt sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Fallbeispielen im Pflegerecht. Dazu gehören insbesondere:
› Ablehnung eines Pflegegrads bei Ersteinstufung durch MD
› Verneinung der Höherstufung im Pflegegrad bei Verschlimmerung
› Runterstufung des Pflegegrads nach Prüfung
› Individuelle Leistungen der Pflegeversicherung

Die verschiedenen Fälle im Pflegerecht
Meine Kanzlei beschäftigt sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Fallbeispielen im Pflegerecht. Dazu gehören insbesondere:
› Ablehnung eines Pflegegrads bei Ersteinstufung durch MD
› Verneinung der Höherstufung im Pflegegrad bei Verschlimmerung
› Runterstufung des Pflegegrads nach Prüfung
› Individuelle Leistungen der Pflegeversicherung
Erstberatung durch einen Anwalt für die Pflegeversicherung

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Pflegerecht
§ 34 RVG definiert die Erstberatung im Pflegerecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt für die Pflegeversicherung auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Pflegerecht
§ 34 RVG definiert die Erstberatung im Pflegerecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt für die Pflegeversicherung auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.
Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Pflegeversicherung

Termin zur Beratung vereinbaren
Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Pflegeversicheurng, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Termin zur Beratung vereinbaren
Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Pflegeversicherung, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.
Urteile im Pflegerecht

Leitsätze aktueller Urteil im Pflegerecht
Lesen Sie die Leitsätze aktueller Entscheidungen im Pflegerecht. Vielleicht ist auch eine Entscheidung dabei, die für Sie und Ihre Belange positv ist.

Leitsätze aktueller Urteil im Pflegerecht
Lesen Sie die Leitsätze aktueller Entscheidungen im Pflegerecht. Vielleicht ist auch eine Entscheidung dabei, die für Sie und Ihre Belange positv ist.
Rechtsdokumente

Die Rechtsdokumente der Kanzlei für Pflegerecht im Überblick
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die Informationen zu den Rechtsdokumenten der Kanzlei für Pflegerecht:

Die Rechtsdokumente der Kanzlei für Pflegerecht im Überblick
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