Erstberatung durch einen Anwalt für die Pflegeversicherung

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung durch einen Anwalt für die Pflegeversicherung
Auf dieser Seite wird Ihnen der Ablauf und die Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt für die Pflegeversicherung in meiner Kanzlei dargestellt. So können Sie sich vorab darüber informieren, was Sie bei einer Erstberatung im Pflegerecht erwartet.
Inhalt einer Erstberatung für die Pflegeversicherung

Darstellung des Inhalts einer Erstberatung für die Pflegeversicherung
§ 34 RVG definiert dabei die Erstberatung durch einen Anwalt für die Pflegeversicherung als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.
Es ist auch keine Vorbereitung oder gar eine Einarbeitung Ihrerseits vor dem Erstgespräch notwendig. Vielmehr ist das Erstgespräch im Pflegerecht für viele Menschen die erste Begegnung mit einem Rechtsanwalt in dessen Kanzlei. Dies ist mir durchaus bewusst und bekannt. Entsprechend werde ich darum bemüht sein, eine für Sie angenehme und Ihren Rechten förderliche Atmosphäre im Gespräch zu schaffen.

Darstellung des Inhalts einer Erstberatung für die Pflegeversicherung
§ 34 RVG definiert dabei die Erstberatung durch einen Anwalt für die Pflegeversicherung als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.
Es ist auch keine Vorbereitung oder gar eine Einarbeitung Ihrerseits vor dem Erstgespräch notwendig. Vielmehr ist das Erstgespräch im Pflegerecht für viele Menschen die erste Begegnung mit einem Rechtsanwalt in dessen Kanzlei. Dies ist mir durchaus bewusst und bekannt. Entsprechend werde ich darum bemüht sein, eine für Sie angenehme und Ihren Rechten förderliche Atmosphäre im Gespräch zu schaffen.
Ziel der Erstberatung für die Pflegeversicherung

Ziel einer Erstberatung für diue Pflegeversicherung
Aufgrund des Erstberatungsgesprächs sollten Sie dann in der Lage sein selbst einzuschätzen zu können, ob Sie gegen die Pflegeversicherung vorgehen wollen. Dies kann dann bedeuten, dass Sie mich mit der Einlegung eines Widerspruchs oder Einreichung einer Klage gegen die Pflegeversicherung beauftragen. Aber nochmals: keinesfalls besteht ein Zwang den Anwalt nach dem Erstgespräch auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln zu beauftragen.

Ziel einer Erstberatung für die Pflegeversicherung
Aufgrund des Erstberatungsgesprächs sollten Sie dann in der Lage sein selbst einzuschätzen zu können, ob Sie gegen die Pflegeversicherung vorgehen wollen. Dies kann dann bedeuten, dass Sie mich mit der Einlegung eines Widerspruchs oder Einreichung einer Klage gegen die Pflegeversicherung beauftragen. Aber nochmals: keinesfalls besteht ein Zwang den Anwalt nach dem Erstgespräch auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln zu beauftragen.
Kosten einer Erstberatung für die Pflegeversicherung

Tatsächliche Kosten einer Erstberatung für die Pflegeversicherung wissen
Für ein erstes Beratungsgespräch beschränkt der Gesetzgeber die Kosten für Verbraucher (anderns als bei Unternehmern) auf höchstens 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG. In meiner Kanzlei erhalten Sie also für die Erstberatung im Pflegerecht eine Rechnung über 226,10 €. Es kommt dabei nicht darauf an wie schwierig oder wie umfangreich die Fragen zu Ihrem Fall sind bzw. auch nicht, wie lang das Erstgespräch war.

Tatsächliche Kosten einer Erstberatung für die Pflegeversicherung wissen
Für ein erstes Beratungsgespräch beschränkt der Gesetzgeber die Kosten für Verbraucher (anderns als bei Unternehmern) auf höchstens 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG. In meiner Kanzlei erhalten Sie also für die Erstberatung im Pflegerecht eine Rechnung über 226,10 €. Es kommt dabei nicht darauf an wie schwierig oder wie umfangreich die Fragen zu Ihrem Fall sind bzw. auch nicht, wie lang das Erstgespräch war.
Termin zur Erstberatung für die Pflegeversicherung

Termin zur Erstberatung für die Pflegeversicherung vereinbaren
Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren oder Sie nutzen das Rückrufformular. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Termin zur Erstberatung für die Pflegeversicherung vereinbaren
Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren oder Sie nutzen das Rückrufformular. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.